die nachfolgenden AGB’s gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Limo-XXL
GmbH und dem Mieter oder sonstiger Dritter, die mit Limo-XXL GmbH in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.
Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste, welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die Vergütung vom Auftraggeber selbst zu entrichten.
Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung. Bei der Auftragsannahme ist immer eine 50% Anzahlung innerhalb einer Woche fällig. Die Restzahlung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Preise in Euro (inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%).beinhalten: alle gefahrenen Kilometer, Fahrer, Fahrerspesen (Inland), freie An- und Abfahrt gemäß unserer Zonenkarte und Endreinigung.
Nicht beinhaltet: Eintritte, Park- und Fährkosten, Straßengebühren, Trinkgelder, etc.
Bis 3 Tage vor Fahrantritt 30% und weniger als 3 Tage, 50% vor gebuchten Auftragswert.
Die Firma Limo-XXL GmbH ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach dieser Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht versetzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Absprache.
Der Vermieter verpflichtet sich ein verkehrssicheres und regelmäßig gewartetes Fahrzeug bereitzustellen.
Das Fahrzeug ist wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Haftpflichtversicherung
Alle Mietangebote gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.
Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich welchem Grund, sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Vermieters. Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände (wie z.B. Regionale Fahrverbote, höhere Gewalt) übernimmt die Firma Limo-XXL GmbH keine Haftung.
Sollte das bestellte Fahrzeug durch einen Unfall oder einen technischen Defekt nicht zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen nach Absprache ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen.